Sozietät aktuell: *** Stellenangebot *** Für unseren Standort München suchen wir ab sofort eine(n) RECHTSANWÄLTIN / RECHTSANWALT zur Verstärkung unserer medizinrechtlichen Abteilung, insbesondere im Bereich des Arzthaftungs- und Arztstrafrechts. Es erwarten Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit, interessante Mandate und eigenverantwortliches Arbeiten. Prädikatsexamina, Promotion, Ihr Interesse am Publizieren von medizinrechtlichen Fachbeiträgen sowie Freude am Referieren vor Fachpublikum sind uns wichtig. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg in die Partnerschaft in einem angemessenen Zeitraum zu ermöglichen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: ULSENHEIMER FRIEDERICH Rechtsanwälte, Frau Rechtsanwältin Dr. Tonja Gaibler, Maximiliansplatz 12, 80333 München, gaibler@uls-frie.de
*** Interdisziplinärer Workshop für Hebammen - Probleme des Praxisalltags aus Sicht der Hebamme, des Gynäkologen und des Juristen ***
in Kooperation mit dem Deutschen HebammenVerband e.V.
Donnerstag, 13. September 2012, Dresden, Stiftung Deutsches Hygiene-Museum, Marta-Fraenkel Saal (EG) Beginn: 09.00 Uhr
Wer heutzutage in der Geburtshilfe tätig ist, sieht sich mit einer paradoxen Situation konfrontiert: Während die Risiken für Mutter und Kind in den letzten Jahrzehnten mit der modernen Medizin deutlich gesunken sind, ist für die Behandlungsseite das Risiko, in die Haftung genommen zu werden, stetig gestiegen. Daher gilt es für die Hebamme, die forensischen Risiken im Berufsalltag zu erkennen und so einer möglichen Haftung in Zukunft vorzubeugen. Mit unserem Workshop möchten wir die klassischen "Haftungsfallen" und insbesondere praktische Tipps zur Schadensprävention anhand von "Fällen" aus der Rechtsprechungspraxis anschaulich vorstellen.
P r o g r a m m
Begrüßung Vorstand des Sächsischen Hebammenverbandes e.V.
Moderation Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer
Pathologisches CTG und Geburtsschaden am Fallbeispiel Geburtshilfliche und haftungsrechtliche Aspekte Patricia Gruber, Hebamme und Sachverständige Prof. Dr. Ralf L. Schild, Chefarzt Frauenklinik DDH/Hannover Dr. Philip Schelling, Rechtsanwalt
Die Schulterdystokie: Seltene Geburtskomplikation - häufiger Haftungsfall Strategien zur Haftungsvermeidung Cäcilie Fey, Hebamme und Sachverständige Prof. Dr. Ralf L. Schild, Chefarzt Frauenklinik DDH/Hannover Dr. Tonja Gaibler, Rechtsanwältin
Haftungsfallen in der außerklinischen Geburtshilfe Regine Knobloch, Hebamme und Sachverständige Dr. Sebastian Almer, Rechtsanwalt
Versicherungsrechtliche Aspekte Ansprechpartner, Schadensabwicklung, Schadenssummen, Problem der Unterversicherung Anita Köllner, Rechtsanwältin, Versicherungskammer Bayern
"Der Juristische Notfallkoffer" Hinweise zum richtigen Zwischenfallmanagement mit Fallbeispielen Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsanwalt
Anmeldung erforderlich! Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 EUR, für DHV-Mitglieder 75,00 EUR
Anmeldung über ULSENHEIMER FRIEDERICH Rechtsanwälte Maximiliansplatz 12, 80333 München Frau Elke Zink, Telefon: 089-24 20 81-38, Fax: 089-24 20 81-19, E-Mail: zink@uls-frie.de
*** wichtige Pressemitteilung *** Ärzte vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen
Nach einem mehr als fünf Jahre währenden Verfahren hat das Landgericht Kempten am 18.01.2012 zwei Chirurgen vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge und des Betrugs nach fünf Hauptverhandlungsterminen freigesprochen. Die beiden Mediziner hatten 2006 einen schwerkranken Patienten mit einer damals neuartigen Therapie behandelt. Der Mann war zwei Monate nach der Leberzelltransplantation gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neuen Verfahren einen "Menschenversuch" gesehen und für die Angeklagten 3 Jahre und 9 Monate bzw. 3 Jahre Haft sowie ein zweijähriges Berufsverbot gefordert. Nach Auffassung des Gerichts habe die Beweisaufnahme zwar gewisse Defizite bei der im Übrigen sehr ausführlichen Aufklärung gezeigt. Das Landgericht Kempten folgte allerdings dem Vortrag der Verteidiger RAin Dr. Tonja Gaibler und RA Dr. Philip Schelling (Kanzlei ULSENHEIMER FRIEDERICH), wonach der Patient wegen seines hohen Leidensdrucks selbst bei einer noch weitergehenden Information über die Risiken und Erfolgsaussichten des Verfahrens in die Durchführung des Eingriffs eingewilligt hätte. Das Verfahren sei keineswegs illegal gewesen, das Vorgehen der Ärzte also nicht rechtswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. RAin Dr. Gaibler und RA Dr. Schelling: "Das Urteil ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH konsequent und richtig. Nicht zuletzt im Hinblick auf die vom Gericht festgestellte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war der Antrag der Staatsanwaltschaft völlig unverständlich". *** Neuerscheinung *** Im Thieme Verlag ist neu erschienen: Patientenaufklärung kompakt von Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer, Dr. A. Schwerdtfeger und Dr. A. Wienke. Das Kompendium im "Kitteltaschen-Format" beantwortet alle Fragen rund um das Thema Patientenaufklärung - als praktische Hilfe beim Aufklärungsgespräch - mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis - zur Unterstützung beim Einsatz der Patientenaufklärungsbögen. ***AMK "Arzt- und Medizinrecht - kompakt" 03/März 2012! *** Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG, Nordkirchen (www.iww.de) hat die (optisch und systematisch erneuerte) 20. Ausgabe seiner o.g. Zeitschrift veröffentlicht, die monatlich erscheint. Der brandaktuelle Report für Berater und Entscheider im Gesundheitswesen bietet in knapper und übersichtlicher Form Rechtsprechung und Beiträge zur aktuellen Gesetzgebung und Beschlüssen, Richtlinien und Stellungnahmen im Arzt- und Medizinrecht. Mitherausgeber sind die Rechtsanwälte Oliver Bechtler, Michael Frehse, Dr. Detlef Gurgel, Dr.Paul Harneit, Dr. Lars Lindenau, Dr. Gerhard Nitz und Dr. Ralph Steinbrück aus unserer Kanzlei. Nähere Informationen sowie eine Bestelloption einschliesslich kostenloser Probeausgabe können Sie finden unter www.iww.de/informationsdienste/rechtsanwaelte/AMK/
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